"Happy Birthday" strafbar???

Begonnen von Mike, 07. März 2005, 12:03:28

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Gast

bei Warner wird mal wieder gemütlich "umahergetotelet"

Und das nächset Word wird sein: PROST!

BTW: Marvel, woher hast du den coolen Spruch?

Marvel

Wer singt denn eigentlich diesen beschissenen Song öffentlich? Eigentlich singt man das Lied eh nur im privaten rahmen, deshalb ist es völlig egal was die sich aus dem Kopf drücken...

Gast

Menschen bauen schon verdammt viel Schei**,wenn ihnen langweilig ist,aber das hier schießt ja den Vogel ab!

Mike


Marvel

Das stimmt nicht ganz! Egal wer die Rechte an einem Song hat, 15 Sekunden darf man ohne Gebühr spielen oder singen, auch öffentlich... und in der Regel dauert der Song nicht länger!  :D:

Gast

Ich erschiess mich gleich!  :wand:  :motz:

Mike

ZitatUSA: Wer auf einer öffentlichen Feier 'Happy Birthday' singt, macht sich strafbar

Jeder kennt es und jeder hat es schon einmal gesungen. Das Lied 'Happy Birthday to you'. Geschrieben wurde die Melodie des Liedes schon im 19. Jahrhundert. Der Text kam dann in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts hinzu.

Das Copyright des Liedes ist nun bei der Firma 'Time Warner'  gelandet. Diese besitzt bis zum Jahr 2030 die Rechte an dem Lied. Dies hat zur Folge, dass sich jeder, der in der Öffentlichkeit diesen Song singt, strafbar macht, wenn er nicht dafür zahlt.

Amerikanische Bürgerrechtler sind allerdings der Meinung, dass das Lied weltweit zum Allgemeingut gehört und deshalb nicht durch Copyright geschützt sein dürfte. Sie rufen nun im Internet zur Selbstanzeige bei 'Time Warner' auf.
 Quelle:  www.heise.de


:zunge:  :wand:  :pillepalle:  :finger: