Uli Hoeneß zu 3 1/2 Jahre Haft verurteilt

Begonnen von EliaCris, 13. März 2014, 16:14:18

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Sebi

Das hab ich auch nicht behauptet. Wenn seine Revision beim BGH (oder auch die der Staatsanwaltschaft, welche ja immer noch möglich ist, auch wenn ich nicht glaube, dass sie welche einlegen werden) durchgeht, dann wird ein neues Verfahren eröffnet mit komplett neuer Beweisaufnahme (wieder beim Landgericht). Und da kann der Schuss dann schon auch nach hinten losgehen.
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Lindros88

Soweit ich weis könnte die Strafe nur erhöht werden, wenn die Staatsanwaltschaft in Revision geht. BGH prüft nur Verfahrensfehler.

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Zitat von: Sebi am 14. März 2014, 10:43:00
Und jetzt soll mir keiner damit kommen, dass er das nur aus Angst vor einer noch höheren Strafe macht. Das ist genauso billige Polemik wie der ewige Verweis, dass Steuersünder im Verhältnis härter bestraft werden als Räuber, Mörder und Erpresser.
Bin mir jetzt auf Anhieb nicht sicher, aber ich meine, der BGH könnte gar keine höhere Strafe verhängen. Vor dem BGH wird das Verfahren nur auf Fehler überprüft. Erhöht kann dort m.M.n. die Strafe sowieso nicht werden...

Lindros88

Auf jeden Fall wird das mal ein interessantes Buch, wenn er eins schreibt, wovon ich ausgehe

Sebi

Hoeneß akzeptiert das Urteil und tritt von seinen Posten beim FC Bayern zurück - KLICK

Ich finde die Geschichte um Hoeneß hat schon eine gewisse Tragik. Die Höhe der Haftstrafe will ich gar nicht groß bewerten. Dass Bewährung kaum mehr drin war, war ja spätestens seit Dienstag klar. Interessant fand ich einen Kommentar gestern im Fernsehen/Radio, wo sinngemäß gesagt wurde, dass es Hoeneß über Jahrzehnte geschafft hat, beim FC Bayern ein super Team aufzubauen, aber bei seiner Steuersache hätte er sich ein schlechtes Team ausgesucht. Bspw. hätte er bei seiner  überhasteten Selbstanzeige einfach eine deutlich höhere Summe angeben sollen (30 Mio + X). Dann wäre die Selbstanzeige nach Bewertung aller Unterlagen wohl durchgegangen. Getrieben von Panik, schlechten Beratern und vielleicht auch ein wenig Geiz (wobei letzteres rein spekulativ ist), hat er halt eine viel zu niedrige Steuerschuld angegeben und sich somit, wie der Richter gestern so schön sagte "selbst ans Messer geliefert". Dass er die Strafe nun akzeptiert und die Konsequenzen tragen will, passt aber irgendwie auch ein wenig zu dem Basta-Menschen Hoeneß. Und jetzt soll mir keiner damit kommen, dass er das nur aus Angst vor einer noch höheren Strafe macht. Das ist genauso billige Polemik wie der ewige Verweis, dass Steuersünder im Verhältnis härter bestraft werden als Räuber, Mörder und Erpresser.
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Hoeneß geht nicht in Berufung und akzeptiert die Strafe!

True-Blue

Zitat von: Saubermann am 13. März 2014, 19:04:28
Eine Bewährungsstrafe wäre ein Skandalsondershausen gewesen...der BGH hat in einem Urteil geschrieben, dass es ab einer einer bestimmten Summe (glaub 1 Mio Euro) zwingend eine Haftstrafe geben muss. Wir reden hier mal eben fast vom 30fachen.
Ich empfinde die Strafe im Vergleich zu gering, wenn man bedenkt dass Peter Graf seinerzeit für 3 Mio Mark 3 Jahre in den Knast musste.
Es ging in dem Verfahren ja auch nie darum eine Bewährung zu erhalten. Entweder die Selbstanzeige war wirksam, dann wäre er (egal wieviel Millionen Euro Steuern er nicht bezahlt hätte) freigesprochen worden, oder eben nicht, dann Strafe so wie jetzt geschehen. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass die Selbstanzeige nicht die ganze Summe an Steuern erfasst hat. Der BGH entscheidet jetzt ja nur noch, ob diese Ansicht des Gerichts richtig war. Da ist jetzt alles möglich. Von Bestätigung bis hin zu einem neuen Präzedenzfall. Was ich nicht glaube ist, dass der BGH die Strafe von Hoeneß erhöhen wird.
Mit Peter Graf ist das Ganze auch gar nicht zu vergleichen. Hoeneß hat durch seine Selbstanzeige die Ermittlungen erst ins Rollen gebracht und war dann geständig. All das wurde ihm in der Urteilsbegründung positiv angerechnet. Ist ja auch in Ordnung so...

Saubermann

#24
Zitat von: EliaCris am 14. März 2014, 03:02:46
Eine 18jährige z.B wird von einem Triebtäter vergewaltigt, er wird gefasst und bekommt dafür 6 Jahre. Bei guter Führung ist er in 4 Jahren draußen, den Wochenendausgang mal außen vor gelassen. Und in deutschen Gefängnissen lässt sich's bekannterweise nicht grad schlecht leben :rolleyes:
Das Beispiel ist platt gewählt. Denn die §177 und 178 StGB kennen insgesamt sechs Unterpunkte. Da ist ein Fall jeweils einzuordnen und vielleicht ist das, was die Allgemeinheit als Vergewaltigung einstuft im juristischen Sinne "nur" sexuelle Nötigung.  Zudem kennen wir nie das Wie und warum, sprich die Urteilsbegründung nicht, es sei denn wir interessieren uns dafür.
Und alle deine Beispiele von wegen Vollzugslockerung und Verkürzung der Haftzeit, gelten auch für einen Uli H..
Bei guter Führung wäre er nach 2 Jahren und Vier Monaten ein freier Mann (Reststrafe auf Bewährung) und könnte nach sechs Monaten Freigänger werden.

Im Übrigen gilt in manchen Bundesländern, dass Mörder und Sexualstraftäter von diesen Regelungen ausgenommen sind.

Aber das wird ja vollkommen übersehen dabei, nicht wahr? Hauptsache mal etwas in die Welt rausblasen, was nicht stimmt.

Zitat von: EliaCris am 14. März 2014, 03:02:46
Was hat aber das Opfer davon?? ..genau...Nichts, Nada!! So ein Trauma wird sie das ganze Leben begleiten, da helfen Therapien und dgl. nur bedingt.
Ich zitiere gerne meinen Rechtsprofessor: der Geist des Strafrechts ist nicht, zu rächen, sondern nochmal erzieherisch tätig zu werden.
Würde es rächen wollen, müssten wir Teile der Gesetzgebung  der NS-Zeit und Teile der Scharia einführen, um das Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" zu verwirklichen.

Wikipedia sagt dazu folgenden Satz:
ZitatHauptziel des Strafrechts ist nach heute herrschender Ansicht nicht, Gerechtigkeit in der Rechtsgesellschaft herbeizuführen, sondern den Rechtsfrieden aufrechtzuerhalten

Zitat von: EliaCris am 14. März 2014, 03:02:46
Ich wiederhole nochmal, er hat auch viel Geld gespendet, ist also nicht auf seiner Kohle sitzengeblieben wie manch andere Millionäre, das alleine schon wäre ein Grund gewesen ihm auf Bewährung zu verurteilen, Selbstanzeige hin oder her.
Nochmal: der BGH hat bei Steuerhinterziehung in dieser Größenordnung sowohl Bewährung wie auch Geldstrafe ausgeschlossen. Das gilt auch für Uli H.
Und seine zugegebenermaßen großzügigen Wohltaten sind vom Gericht sehr wohl bedacht worden, so dass es deutlich unter dem geforderten wie möglichen Strafmaß blieb.

Zitat von: EliaCris am 14. März 2014, 03:02:46
Im Grunde ist mir das blunzen, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir das das Strafmaß den Umständen entsprechend zu hart ausgefallen ist. Der Mann ist 62 Jahre, muss jetzt 3 einhalb von seinen restlichen paar Jährchen die ihm noch bleiben im Knast versauern. Hat den Fußball in Deutschland mitgeprägt und wird nun wie ein Schwerverbrecher eingesperrt...sorry dafür fehlen mir jegliche Worte
Siehe Absatz Eins von mir: Der Uli msus garantiert nicht für 42 Monate hinter Gittern, aber das wird verkannt.
Und zum Alter: das darf grundsätzlich keine Rolle spielen. Oder willst du nicht dass Radovan Karadzic die volle Härte der internationalen Gesetze spürt, nur weil er in Serbien in Voksheld ist und im kommenden Jahr 70 wird?
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Jake The Rat

#23
Eigentlich wollte ich das Thema mit 1em 1zigen Wort ("angemessen") abhaken, aber wenn ich mir ankucke, was hier für 1 Bohei gem8 wird & was für abstruse Standpunkte vertreten werden, muss ich wohl etwas ausfühlicher werden.
Arrogant, grosskotzig, selbstgefällig, sch1heilig & immer schnell mit dem moralischen Zeigefinger bei der Hand, wenn es um andere geht: so kennt man Uli Hoeness seit Jahr10en. Um nicht nur als der grosse Übelmann dazustehen, verteilte er auch gerne nach Gutsherrnart Wohltaten: hier mal 1 Benefizspiel für 1en von der Pleite bedrohten Traditionsver1, da mal 1 paar 100.000 für 1en wohltätigen Zweck. Das ist nicht weiter schwer, wenn man mit zwielichtigen Transaktionen Millionen scheffelt; da kann man schon mal 1en Bruchteil davon in s1 Image investieren. S1e Selbstanzeige hatte mit schlechtem Gewissen nix zu tun - er hatte 1fach Muffe, dass man ihm auf die Schliche kommen würde. Zunächst hatte er abgewartet, ob das Steuerabkommen mit der Schweiz nicht doch noch i-wie zustandekommen würde, was ihm ermöglicht hätte, billiger aus der Sache rauszukommen. Man kann nur rätseln, was in s1em Kopf vorging; vermutlich 1e Mischung aus Überheblichkeit & Realitätsverlust. Nun ist alles aufgeflogen, & man hat ihn völlig zu Recht verknackt; mit 3 1/2 Jahren, von denen er vermutlich nur 1 1/2 oder 2 wird absitzen müssen, ist er gut bedient. Ich hoffe, die Revision wird nicht zugelassen, oder falls doch, dass das Urteil bestätigt wird oder es sogar noch 1en Nachschlag gibt. :motz:
Wieviele Jahre 1 Vergewaltiger gewöhnlich kriegt, interessiert mich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Mich interessiert etwas ganz anderes: ist das nur 1e Causa Hoeness, oder hängt der FC Bayern & dessen Geldgeber mit drin? :gruebel: :devil:


P.S. @ Mike: Kannst du bitte den Titel des Threads ändern? Dieter Hoeness ist für sowas viel zu dämlich. :grins:
Gedanken sind nicht stets parat,
man schreibt auch, wenn man keine hat.
(Wilhelm Busch)

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parise

ja, toll ... aber das StGB ist nun mal so ... lt gesetzt wurde eine völlig angemessene strafe ausgesprochen, am ende vielleicht sogar zu milde .. das die relation in manchen dingen nicht stimmt mag sein, dass ist aber nicht erst seit dem Hoeneß Prozess bekannt ... gehandelt wurde korrekt

EliaCris

#21
Zitat von: ACDCseit1973 am 13. März 2014, 20:29:54
Und ich könnte kotzen wie alle Bayern "Fans" ihn den Rücken stärken, obwohl das eine mit dem anderen nix zu tun hat!

1. bin ich kein Bayern Fan, im Gegenteil ich mag die nicht besonders und
2. hat das sehr wohl was mit Verhältnissmäßigkeit zu tun!!

Eine 18jährige z.B wird von einem Triebtäter vergewaltigt, er wird gefasst und bekommt dafür 6 Jahre. Bei guter Führung ist er in 4 Jahren draußen, den Wochenendausgang mal außen vor gelassen. Und in deutschen Gefängnissen lässt sich's bekannterweise nicht grad schlecht leben :rolleyes:
Was hat aber das Opfer davon?? ..genau...Nichts, Nada!! So ein Trauma wird sie das ganze Leben begleiten, da helfen Therapien und dgl. nur bedingt.

Hoeneß hat in Anführungszeichen NUR den Staat beschiessen, keine Person wurde dadurch verletzt oder im direkten Sinne benachteiligt und er bekommt das gleiche Strafmaß??!!  :lachen:

Ich wiederhole nochmal, er hat auch viel Geld gespendet, ist also nicht auf seiner Kohle sitzengeblieben wie manch andere Millionäre, das alleine schon wäre ein Grund gewesen ihm auf Bewährung zu verurteilen, Selbstanzeige hin oder her.

Im Grunde ist mir das blunzen, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir das das Strafmaß den Umständen entsprechend zu hart ausgefallen ist. Der Mann ist 62 Jahre, muss jetzt 3 einhalb von seinen restlichen paar Jährchen die ihm noch bleiben im Knast versauern. Hat den Fußball in Deutschland mitgeprägt und wird nun wie ein Schwerverbrecher eingesperrt...sorry dafür fehlen mir jegliche Worte

Geno#71

Ich finde es das Urteil angemessen,eigentlich muss Hoeneß zufrieden sein nach oben wäre noch mehr drin gewesen.

Auf der einen seite auch irgendwie tragisch das Suchtverhalten, bei Gewinnen von bis zu 150 Millionen weiter zu zocken ist schon irgendwie krank

ACDCseit1973

ZitatKommen wir noch kurz zum sportlichen UH: Ich könnte kotzen, wie jetzt alle Anti FC Bayern und Anti UH ''Fans'' aus den Köchern gekrochen kommen und hirnlos rumpoltern und Stammtischparolen verteilen (zum Glück hier noch nicht).
Und ich könnte kotzen wie alle Bayern "Fans" ihn den Rücken stärken, obwohl das eine mit dem anderen nix zu tun hat!

Saubermann

Revision bedeutet im Übrigen nicht, dass das Urteil neu verhandelt wird oder die Fakten überprüft werden, sondern ob sich die Urteilsfindung im Rahmen der rechtlichen Grenzen bewegt. Sprich: ob der Richter alles richtig gemacht hat.
Der BGH prüft das und wenn die Urteilsfindung falsch ist, geht das Ganze an das LG zurück
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Saubermann

Zitat von: EliaCris am 13. März 2014, 20:09:17
Kinderschänder bekommen hier allenfalls 6 oder 7 Jahre, wenn sie sich benehmen sinds in 3 1/2 Jahren draussen. Können im Knast sogar arbeiten und Geld verdienen, haben Wochenendsausgang und tralala...
Dann ändere das StGB...im Übrigen gelten so Sachen wie Wochenendausgang, Freigang, Arbeit in der JVA usw auch für einen Herrn Hoeneß.
Aber nun ja...hauptsache was in die Welt blasem, weil man das ungerecht findet.
Zitat
Hoeneß hat den deutschen Staat beschiessen, hat dann aber noch die Kurve gekriegt und sich selbst angezeigt. Er hat einiges an Geld in soziale Einrichtung gesteckt etc pp.
Selbstanzeige unwirksam und zu spät....das ist (im Umkehrschluss) genau das Gleiche, als wenn jemand frei kommt, weil es Verfahrensfehler gab. Und seien wir doch ehrlich: ohne die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätte es keine Selbstanzeige gegeben, hat ja Hoeneß Anwalt mehr oder weniger so auch gesagt.

Und das Letzte ist zu geringen Teilen auch eingeflossen, sonst wäre er sicher zu 5,5 Jahren verurteilt worden.
Zitat
Sorry, aber stimmen die Verhältnisse nicht, eine Bewährung und eine Geldstrafe hätten es auch getan
Nein eben nicht, wie der BGH schon vor ein paar Jahren feststellte.
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