DRM-Verbot in Frankreich auch für Warner

Begonnen von Mike, 30. Januar 2006, 11:44:28

« vorheriges - nächstes »

Mike

Zitat
DRM-Verbot in Frankreich auch für Warner
5000 Euro Strafe für Kopierschutz

... am 10. Januar verfügte ein französisches Gericht, dass die DRM-Software auf dem von Warner veröffentlichten Phil Collins-Album "Testify" nicht rechtmäßig sei. Für Warner wird eine Entschädigung in Höhe von 59,50 Euro für den Klagenden Käufer fällig, zuzüglich einer Strafe von 5000 Euro.

Nach dem Richterspruch ist es Warner nun untersagt, "Digital Rights Management-Software auf der Phil Collins-CD zu verwenden", solange sie verhindert, dass die CD vom Käufer auf jegliches Medium der Wahl kopiert werden kann.
Quelle: gulli.com  (gesamter Artikel ist dort zu finden)

Die französischen Gerichte machen es uns momentan vor, wie man Verbraucherschutz und Verbraucherrechte schützt. Ich will mal hoffen, das sich diese Rechtsprechungen nach und nach auch in deutschem Recht finden lassen.  :up:
Ein Schritt in die richtige Richtung auf jeden Fall.